Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 74.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20666
BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 74.05 (https://dejure.org/2005,20666)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 8 B 74.05 (https://dejure.org/2005,20666)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 8 B 74.05 (https://dejure.org/2005,20666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 74.05
    Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt nämlich voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 m.w.N.).

    Damit kann aber die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht erreicht werden (Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.2011 - 8 C 10.10

    Abwicklung; Aktivrubrum; Auflösung; Auslegung; Ausscheiden eines Gesellschafters;

    Die Vertretungsbefugnis für die Klägerin war seit deren liquidationslosen Vollbeendigung erloschen, so dass ihr gemäß § 154 Abs. 1 VwGO in entsprechender Anwendung der § 173 VwGO, § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i.V.m. § 179 BGB (analog) die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen aufzuerlegen sind (vgl. Beschluss vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06, 8 KSt 1.06 (8 B 74.05) - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 23.12

    Stiftung; fiduziarische Stiftung; unselbstständige Stiftung;

    Die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen sind insoweit zu ändern (Urteil vom 13. Juli 2011 - BVerwG 8 C 10.10 - BVerwGE 140, 142 Rn. 30; Beschluss vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06 (8 B 74.05) - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2006 - 8 KSt 1.06

    Kostentragung bei einem für einen angeblich Vertretenen ohne dessen Vollmacht von

    Die Kostenentscheidung im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 2005 - BVerwG 8 B 74.05 - wird geändert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht